Seit dem Schuljahr 2018/2019 haben wir folgende Regelung bei ausfallenden Stunden getroffen:
Kurzfristig bekannter Unterrichtsausfall:
- Fällt der Unterricht kurzfristig aus, werden die Schüler bis zum regulären Unterrichtsende in der OGS beaufsichtigt.
- Es gehen keine Schüler vorzeitig nachhause.
- Kurzfristig bekannter Unterrichtsausfall bedeutet, dass sich der Ausfall erst an dem Tag der ausfallenden Stunden angekündigt hat.
Ausfall, der länger bekannt ist:
- Ist der Ausfall von Randstunden schon im Vorfeld bekannt, bekommen die Schüler der betroffenen Klassen einen Zettel ausgeteilt, in dem der Ausfall der Stunden angekündigt wird. Ist auf dem Rücklaufzettel durch die Eltern mit Unterschrift entsprechend angekreuzt, dass die Schüler vorzeitig nachhause laufen dürfen (bzw. abgeholt werden) und somit deren Aufsicht gewährleistet ist, dürfen die Schüler nachhause.
- Für die Umland- und Hortkinder wird kein zusätzlicher Bus für einen früheren Transport nachhause oder zum Hort bestellt.
- Bringen die Schüler keinen unterschriebenen Zettel spätestens am Tag des vorzeitigen Unterrichtsendes mit, werden sie bis zum Ende ihres regulären Unterrichtsendes in der OGS beaufsichtigt.
- Längerfristig bekannter Unterrichtsausfall bedeutet, dass die Schule von dem Ausfall der Stunden mindestens einen Tag vorher Bescheid weiß.
Unsere Gründe für die neue Regelung:
- Gewährung der Aufsichtspflicht.
- Der Hort beaufsichtigt die Schüler nur entsprechend der Zeiten, die von den Eltern gemeldet wurden. Es ist keine vorzeitige Betreuung möglich.
- Eingeschränkte Arbeitszeit der Verwaltungskraft. Es ist für die Lehrkraft nicht zu leisten, jeden Einzelfall am betreffenden Schultag telefonisch abzusprechen und neue Regelungen mit dem Busunternehmen zu treffen.